In schneeerreichen Wintern erreichen die Feuerwehr immer wieder Anrufe besorgter Hausbewohner zum Thema Schneelast auf dem Dach bzw. Einsturzgefahr. Wir möchten Sie dazu ĂŒber einige Punkte informieren.
Die Feuerwehr kann fĂŒr die RĂ€umung bzw. das Abschaufeln von DĂ€chern grundsĂ€tzlich nicht herangezogen werden! Die Freiwillige Feuerwehr hĂ€tte gar nicht die Ressourcen, sĂ€mtliche HĂ€user vom Schnee zu befreien.
Behördliche Anordnung
Die Ausnahme bilden öffentliche GebĂ€ude sowie die RĂ€umung auf Anordnung der Behörde (BĂŒrgermeister) und Objekte mit âGefahr in Verzugâ, das heiĂt: tatsĂ€chlich relevante oder akute Einsturzgefahr eines Objektes.
Beurteilung durch SachverstÀndigen
Die Feuerwehr kann auch nicht beurteilen, ob ihr GebĂ€ude einsturzgefĂ€hrdet ist. Ziehen Sie dazu einen Experten (Baumeister, Dachdecker, Statiker, âŠ) heran, dieser kann die Situation richtig einschĂ€tzen und beurteilen. Das Abschaufeln wird durch gewerbliche Betriebe (Baumeister, Dachdecker, Zimmerei) ĂŒbernommen!
Es ist im Zweifelsfall das Entfernen der Schneelast von den DĂ€chern zu empfehlen. Sollten Sie die RĂ€umung selbst durchfĂŒhren, vergessen Sie niemals, sich zu sichern und das Dach nur mit einer entsprechenden Absturzsicherung (Geschirr, Gurt, Sicherungsleine) zu betreten!